Fahren mit 17

Begleitendes Fahren mit 17

Warum den Führerschein mit 17?

Begleitendes Fahren mit 17 hat den Grundgedanken den Fahranfängern mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu geben. Denn durch die Begleitperson können die 17-jährigen Fahranfänger besser Erfahrungen sammeln und werden somit zukünftig weniger Unfälle verursachen.


Gesetzliche Grundlage

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV §48a) enthält die bundeseinheitlichen Rahmenvorschriften, die für die Ausbildung und das Fahren mit 17 gelten. Seit 1.1.2008 nehmen alle Bundesländer an diesem Modellversuch teil.


Voraussetzungen für BF-17

Begleitperson beim Führerscheinantrag festlegen
Sie müssen bei Beantragung des Führerscheins, bei der zuständigen Behörde eine oder mehrere geeignete Begleitperson/en bestimmen.


Anmeldung bei der Fahrschule

Interessierte am Begleiteten Fahren, können bereits mit 16 Jahren und der eindeutigen Zustimmung der Eltern eine Anmeldung in der Fahrschule tätigen. Bei der Anmeldung müssen alle geeigneten Begleitpersonen angegeben werden. Im Übrigen wird eine klassische Fahrschulausbildung durchgeführt, sodass nach einer Anzahl an variierenden Praxisstunden eine theoretische und praktische Prüfung absolviert wird. Die Praxisstunden lassen sich unterteilen in 5 Überlandfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten, 4 Autobahnfahrten und einer individuellen Anzahl an Übungsstunden.


Geeignete Begleitpersonen

Neben der Aufführung innerhalb des Anmeldeformulars muss die Begleitperson noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Demnach muss diese mindestens 30 Jahre alt sein und zumindest 5 Jahre ohne Unterbrechung den Führerschein der Klasse B besitzen sowie maximal 1 Punkt in Flensburg haben.


Nach bestandener Prüfung

Sie erhalten nach bestandener Prüfung keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit einer sogenannten Ausnahmegenehmigung. Auf dieser ist kein Foto des Fahrers abgebildet, sodass immer ein gültiger Ausweis mitgeführt werden muss. Hier sei nochmals erwähnt, dass die Ausnahmegenehmigung nicht im Ausland gültig ist!


Auflagen – Begleitendes Fahren mit 17

• Fahrt nur mit einer mindestens 30 Jahre alten Begleitperson
• Begleitperson muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein
• Begleitperson muss mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
• Begleitperson darf höchstens 1 Punkt in Flensburg haben
• 0,0‰ Alkohol für den Fahrer mit 17
• höchstens 0,5‰ Alkohol für die Begleitperson
• Für beide sind Drogen oder sonstiges Tabu


Zugelassene Fahrzeuge

Grundsätzlich darf ein 17-jähriger Fahranfänger alle zugelassen Autos der Führerscheinklasse B fahren. Auf alle Fälle sollte die Versicherung des jeweiligen PKWs genauer betrachtet werden, da bei Nichtbeachtung eines vorgegebenen Mindestalters hohe Nachzahlungen oder sogar die Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft drohen. Der Fahranfänger darf jedoch ohne Begleitperson alle Fahrzeuge der Klasse AM und L fahren.


Auch hier gibt es die Probezeit

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis, oder beim Begleiteten Fahren mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Sie dauert wie bei dem normalen Führerschein 2 Jahre. Wer also pünktlich zu seinem 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung in seinen Händen hält, für den ist einen Tag nach seinem 19. Geburtstag die Probezeit vorbei.


Drohende Strafen

Innerhalb der Probezeit werden Strafen in A und B Verstöße unterteilt. Ersteres bezieht sich auf Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, illegale Autorennen sowie Fahren ohne Begleitperson. Nach diesen Verstößen kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre sowie einem verpflichtenden Aufbauseminar. Bei Wiederholung erhalten Sie eine Verwarnung und letztendlich bei einem 3. Verstoß den dreimonatigen Entzug der Fahrerlaubnis. Weitere Bußgelder fallen noch zusätzlich an.

Zu den B Verstößen zählen das Fahren bei roter Ampel, Telefonieren am Steuer sowie mehr als 20 km/h zu schnell zu fahren. Hierbei sollten Sie beachten das 2 B Verstöße wie ein A Verstoß gestraft werden. Selbstverständlich können Sie innerhalb des Begleiteten Fahrens auch Punkte in Flensburg bekommen. Für den Fall das die Prüfbescheinigung nicht mitgeführt wird, müssen Sie 10€ zahlen und die Bescheinigung an einer polizeilichen Dienststelle nachreichen. Allerdings dürfen Sie mit BF17 nur in Deutschland und Österreich fahren.


Begleitendes Fahren mit 17 im Ausland:

Ursprünglich war das begleitende Fahren nur innerhalb Deutschlands gültig. Mittlerweile dürfen aber BF17 Teilnehmer auch in Österreich fahren. Zu beachten ist aber das auch in Österreich das Begleitende Fahren mit 17, nur unter Einhaltung der deutschen Begleitauflagen gestattet ist. Klären Sie ihr Vorhaben aber unbedingt und in jedem Fall vorher mit ihrer Haftpflichtversicherung ab.


Jetzt bin ich 18, was nun?

Jetzt hat man 3 Monate Zeit um bei seinem zuständigen Amt die Prüfbescheinigung gegen den vollwertigen Führerschein zu tauschen. Innerhalb dieser 3 Monate gilt weiterhin die Prüfbescheinigung, allerdings braucht man jetzt keine Begleitperson mehr. Es gilt aber weiterhin: mit der Prüfbescheinigung nicht ins Ausland fahren! Beim Landkreis bekommt man nun im Tausch gegen die Prüfbescheinigung den richtigen Führerschein. Kosten laufen nicht mehr auf, denn der Führerschein ist in der Gebühr, die der Landkreis bereits erhoben hat, inbegriffen.

Begleitendes Fahren mit 17 ist lohnenswert, das konnten Studien belegen. Die Teilnehmer am BF17 Konzept hatten eindeutig weniger Unfälle oder begehen weniger Verkehrsstöße als sonstige Fahranfänger. Dies kommt Ihnen auch bezüglich der Versicherung zu Gute, da die Haftpflicht für Fahranfänger des begleiteten Fahrens in der Regel um 20% günstiger ist. Auch innerhalb der Kaskoversicherung erhalten Sie einen Rabatt von 14% (je nach Versicherung).

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